Brandschutzordnung nach DIN 14096
Die Brandschutzordnung legt fest, wer im Brandfall was tut. Wir erstellen sie nach einer Begehung vor Ort, passend zu Ihrem Gebäude und Ihren Zuständigkeiten.
- DIN 14096
- ASR A2.2
- Teile A, B und C
Die Regeln, nach denen im Ernstfall gehandelt wird
Die Brandschutzordnung regelt, wie Brände verhütet werden, wie gemeldet und alarmiert wird, wie das Gebäude geräumt wird und wer welche Aufgaben übernimmt. Ohne diese Festlegungen entscheidet im Ernstfall jeder für sich. Das kostet Zeit, die niemand hat.
Gefordert wird sie an mehreren Stellen: über die Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz, über die Technische Regel ASR A2.2, häufig über den Brandschutznachweis der Baugenehmigung und regelmäßig durch den Sachversicherer. Bei Sonderbauten wie Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Schulen oder Pflegeeinrichtungen ist sie ohnehin Pflicht.
Brandschutzordnung anfragen: 0178 – 64 54 601
Ohne klare Regeln entscheidet im Ernstfall jeder für sich.
Teil A, B und C: drei Adressaten, drei Dokumente
Die DIN 14096 gliedert die Brandschutzordnung in drei Teile. Jeder richtet sich an eine andere Gruppe und hat eine eigene Form.
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Teil A: Der Aushang
Für alle im Gebäude, auch Besucher und Fremdfirmen
Eine Seite im Format DIN A4, gut sichtbar ausgehängt. Inhalt: Brände verhüten, Verhalten im Brandfall, Notruf. Mehr nicht, denn der Aushang muss in Sekunden erfassbar sein.
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Teil B: Für Ihre Beschäftigten
Für alle, die regelmäßig im Gebäude sind, aber keine besonderen Brandschutzaufgaben haben
Teil B geht deutlich weiter: Flucht- und Rettungswege, Melde- und Löscheinrichtungen, Verhalten bei Alarm, Sammelplätze. Er wird ausgehändigt und in der Unterweisung besprochen.
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Teil C: Für besondere Aufgaben
Für Brandschutzbeauftragte, Brandschutz- und Evakuierungshelfer, Haustechnik
Teil C beschreibt die Aufgaben aller, die im Ernstfall eine feste Rolle haben. Konkret für die Zeit vor dem Brand, während des Brandes und danach.
Warum Mustervorlagen selten funktionieren
Im Netz kursieren fertige Brandschutzordnungen zum Herunterladen. Das Problem: Eine Brandschutzordnung beschreibt Ihr Gebäude, also Ihre Fluchtwege, Ihre Sammelplätze, Ihre Meldeeinrichtungen und Ihre Zuständigkeiten. Steht darin ein Sammelplatz, den es bei Ihnen nicht gibt, ist das Dokument im Ernstfall wertlos und im Schadenfall ein Problem.
Deshalb beginnen wir mit einer Begehung vor Ort. Wir sehen uns die baulichen Gegebenheiten an, gleichen sie mit Ihrer Gefährdungsbeurteilung ab (und, falls vorhanden, mit Brandschutznachweis und Flucht- und Rettungsplänen) und stimmen die Zuständigkeiten mit Ihnen ab.
Aktuell halten statt einmal abheften
Eine Brandschutzordnung veraltet still. Ein Umbau, eine neue Nutzung, ein verlegter Sammelplatz oder ein Personalwechsel bei den Verantwortlichen, und schon stimmen die Angaben nicht mehr. Die DIN 14096 sieht deshalb eine regelmäßige Prüfung vor, spätestens alle zwei Jahre. Wir übernehmen diese Prüfung und melden uns, bevor der Termin fällig ist.
Auf Wunsch liefern wir die Flucht- und Rettungspläne und die Ausbildung Ihrer Brandschutzhelfer gleich mit. Dann passt alles zueinander.
Objekte, die uns vertrauen
Pflegeeinrichtungen, Hotels und Veranstaltungshäuser aus der Region – hier ein Auszug unserer betreuten Objekte.
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Pflegeheim Kremser, Rödinghausen Feuerwehrpläne · Flucht- und Rettungspläne -
Pflegeheim Haus am Mühlenteich, Trellingstedt Flucht- und Rettungswegpläne -
Pflegeheim St. Laurentius, Löhne Flucht- und Rettungspläne -
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Vorsorge ist der beste Brandschutz
Wir beraten Sie unverbindlich und kostenfrei – am Telefon, per E-Mail oder direkt vor Ort in Ihrem Objekt.
- Kostenlose Erstberatung ohne Verpflichtung
- Antwort in der Regel innerhalb von 24 Stunden
- Festpreis-Angebot nach Objektbesichtigung
Marco Nolting Brandmeister · Notfallsanitäter · Ihr Ansprechpartner