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Brandschutzordnung nach DIN 14096

Die Brandschutzordnung legt fest, wer im Brandfall was tut. Wir erstellen sie nach einer Begehung vor Ort, passend zu Ihrem Gebäude und Ihren Zuständigkeiten.

  • DIN 14096
  • ASR A2.2
  • Teile A, B und C

Die Regeln, nach denen im Ernstfall gehandelt wird

Die Brandschutzordnung regelt, wie Brände verhütet werden, wie gemeldet und alarmiert wird, wie das Gebäude geräumt wird und wer welche Aufgaben übernimmt. Ohne diese Festlegungen entscheidet im Ernstfall jeder für sich. Das kostet Zeit, die niemand hat.

Gefordert wird sie an mehreren Stellen: über die Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz, über die Technische Regel ASR A2.2, häufig über den Brandschutznachweis der Baugenehmigung und regelmäßig durch den Sachversicherer. Bei Sonderbauten wie Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Schulen oder Pflegeeinrichtungen ist sie ohnehin Pflicht.

Brandschutzordnung anfragen: 0178 – 64 54 601
Aushang Brandschutzordnung Teil A mit den Abschnitten Brände verhüten und Verhalten im Brandfall
Großraumbüro, in dem Schreibtische und Computer in Flammen stehen

Ohne klare Regeln entscheidet im Ernstfall jeder für sich.

Teil A, B und C: drei Adressaten, drei Dokumente

Die DIN 14096 gliedert die Brandschutzordnung in drei Teile. Jeder richtet sich an eine andere Gruppe und hat eine eigene Form.

  1. Teil A: Der Aushang

    Für alle im Gebäude, auch Besucher und Fremdfirmen

    Eine Seite im Format DIN A4, gut sichtbar ausgehängt. Inhalt: Brände verhüten, Verhalten im Brandfall, Notruf. Mehr nicht, denn der Aushang muss in Sekunden erfassbar sein.

  2. Teil B: Für Ihre Beschäftigten

    Für alle, die regelmäßig im Gebäude sind, aber keine besonderen Brandschutzaufgaben haben

    Teil B geht deutlich weiter: Flucht- und Rettungswege, Melde- und Löscheinrichtungen, Verhalten bei Alarm, Sammelplätze. Er wird ausgehändigt und in der Unterweisung besprochen.

  3. Teil C: Für besondere Aufgaben

    Für Brandschutzbeauftragte, Brandschutz- und Evakuierungshelfer, Haustechnik

    Teil C beschreibt die Aufgaben aller, die im Ernstfall eine feste Rolle haben. Konkret für die Zeit vor dem Brand, während des Brandes und danach.

Warum Mustervorlagen selten funktionieren

Im Netz kursieren fertige Brandschutzordnungen zum Herunterladen. Das Problem: Eine Brandschutzordnung beschreibt Ihr Gebäude, also Ihre Fluchtwege, Ihre Sammelplätze, Ihre Meldeeinrichtungen und Ihre Zuständigkeiten. Steht darin ein Sammelplatz, den es bei Ihnen nicht gibt, ist das Dokument im Ernstfall wertlos und im Schadenfall ein Problem.

Deshalb beginnen wir mit einer Begehung vor Ort. Wir sehen uns die baulichen Gegebenheiten an, gleichen sie mit Ihrer Gefährdungsbeurteilung ab (und, falls vorhanden, mit Brandschutznachweis und Flucht- und Rettungsplänen) und stimmen die Zuständigkeiten mit Ihnen ab.

Aktuell halten statt einmal abheften

Eine Brandschutzordnung veraltet still. Ein Umbau, eine neue Nutzung, ein verlegter Sammelplatz oder ein Personalwechsel bei den Verantwortlichen, und schon stimmen die Angaben nicht mehr. Die DIN 14096 sieht deshalb eine regelmäßige Prüfung vor, spätestens alle zwei Jahre. Wir übernehmen diese Prüfung und melden uns, bevor der Termin fällig ist.

Auf Wunsch liefern wir die Flucht- und Rettungspläne und die Ausbildung Ihrer Brandschutzhelfer gleich mit. Dann passt alles zueinander.

Vorsorge ist der beste Brandschutz

Wir beraten Sie unverbindlich und kostenfrei – am Telefon, per E-Mail oder direkt vor Ort in Ihrem Objekt.

  • Kostenlose Erstberatung ohne Verpflichtung
  • Antwort in der Regel innerhalb von 24 Stunden
  • Festpreis-Angebot nach Objektbesichtigung

Marco Nolting Brandmeister · Notfallsanitäter · Ihr Ansprechpartner

Marco Nolting in Feuerwehr-Einsatzkleidung