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Brandschutzhelfer ausbilden nach DGUV Information 205-023

Wir schulen Ihre Beschäftigten in Theorie und Praxis, mit echter Löschübung. Direkt bei Ihnen im Betrieb, an Ihren Fluchtwegen und mit Ihren Feuerlöschern.

  • DGUV Information 205-023
  • ASR A2.2
  • § 10 ArbSchG

Jeder Betrieb braucht Brandschutzhelfer

Die Pflicht ist keine Empfehlung. Sie steht im Arbeitsschutzgesetz: Nach § 10 ArbSchG muss jeder Arbeitgeber Beschäftigte benennen, die im Brandfall Aufgaben übernehmen. Wie viele das sind und was sie können müssen, regeln die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 und die DGUV Information 205-023.

Benennen allein reicht dabei nicht. Die Brandschutzhelfer müssen ausgebildet sein, theoretisch und praktisch, mit einer echten Löschübung. Wer im Ernstfall zum ersten Mal einen Feuerlöscher in der Hand hält, verliert die entscheidenden Sekunden.

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Feuerwehrmann löscht mit einem Strahlrohr vom Dach eines Feuerwehrfahrzeugs

Wie viele Brandschutzhelfer braucht Ihr Betrieb?

Die ASR A2.2 nennt bei normaler Brandgefährdung einen Richtwert von 5 Prozent der Beschäftigten. Praktisch brauchen Sie mehr: Urlaub, Krankheit, Schichtbetrieb und mehrere Standorte müssen abgedeckt sein. Entscheidend ist, dass zu jeder Betriebszeit genügend ausgebildete Personen da sind.

Bei erhöhter Brandgefährdung liegt der Bedarf höher, etwa bei der Lagerung brennbarer Stoffe, in Werkstätten oder bei Heißarbeiten. Diesen Anteil legt die Gefährdungsbeurteilung fest, nicht der Prozentsatz.

Rechenbeispiel nach ASR A2.2

40 Beschäftigte bei normaler Brandgefährdung

× 5 % Richtwert der ASR A2.2

2 ausgebildete Brandschutzhelfer, rechnerisch. Dazu Vertretungen für Urlaub, Krankheit und Schichten.

Was die Ausbildung umfasst

Die Inhalte richten sich nach der DGUV Information 205-023. Wir schulen Ihre Beschäftigten in Theorie und Praxis:

  • Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes und wie Brände entstehen
  • Ihre betriebliche Brandschutzorganisation, Flucht- und Rettungswege
  • Funktion, Wirkungsweise und Auswahl der richtigen Feuerlöscheinrichtung
  • Gefahren durch Brandrauch und richtiges Verhalten im Brandfall
  • Praktische Löschübung mit dem Feuerlöscher

Wir kommen zu Ihnen und schulen an Ihren Gegebenheiten. Das bleibt hängen, weil es genau die Umgebung ist, in der es im Ernstfall darauf ankommt.

Auffrischung nicht vergessen

Eine einmalige Ausbildung genügt nicht auf Dauer. Empfohlen wird eine Auffrischung alle drei bis fünf Jahre. Und immer dann, wenn sich im Betrieb etwas Wesentliches ändert: neue Räume, neue Anlagen, neue Gefahrstoffe oder personelle Wechsel.

Auf Wunsch erinnern wir Sie rechtzeitig an den nächsten Termin. Passend dazu erstellen wir auch Ihre Brandschutzordnung nach DIN 14096 und Ihre Flucht- und Rettungspläne, damit Schulung und Dokumente zusammenpassen.

Vorsorge ist der beste Brandschutz

Wir beraten Sie unverbindlich und kostenfrei – am Telefon, per E-Mail oder direkt vor Ort in Ihrem Objekt.

  • Kostenlose Erstberatung ohne Verpflichtung
  • Antwort in der Regel innerhalb von 24 Stunden
  • Festpreis-Angebot nach Objektbesichtigung

Marco Nolting Brandmeister · Notfallsanitäter · Ihr Ansprechpartner

Marco Nolting mit zwei Mitarbeiterinnen seines Sanitätsdienst-Teams