Gesetzeskonforme Feuerwehr- und Einsatzpläne
nach DIN 14095

Feuerwehrpläne sind u.a. verpflichtend
für Bauordnungen sowie Berufsfeuerwehren und Versicherungen

 Als professioneller Dienstleister bieten wir Ihnen alle nötigen Leistungen an, um behördliche und brandschutztechnische Auflagen für Ihr Projekt bzw. Objekt zu erfüllen.

Durch übersichtliche und lagerichtige Flucht- und Rettungspläne finden Ihre Mitarbeiter und Besucher im Ernstfall schnell den richtigen Fluchtweg.

Unsere Pläne enthalten klare Verhaltensanweisungen für den Ernstfall. Alle Rettungseinrichtungen wie z. B. Feuerlöscher und Wandhydranten werden sofort erkannt und gefunden.

Feuerwehr-und Einsatzpläne (Muster)

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Feuerwehr-Übersichtsplan

Der Feuerwehrplan dient den Einsatzkräften der schnellen Orientierung im Gebäude. Er gibt Aufschluss über Angriffswege, Löscheinrichtungen und Gefahrenschwerpunkte sowie Ansammlungen von brennbaren Materialien.

Wir erstellen und überarbeiten gemäß DIN 14095 sowie den Inhalten der technischen Anschlussbedingungen (TAB).

Für bauliche Anlagen (Gebäude) zum Beispiel:

  • Sonderbauten

  • Industriebauten

  • Schulbauten

  • Hochhäuser

Feuerwehrpläne DIN 14095 für Industriebauten, Schulbauten oder Hochhäuser

sind aus verschiedenen sicherheitsrelevanten Gründen verpflichtend und spielen eine entscheidende Rolle für die schnelle und effektive Reaktion der Feuerwehr und anderer Rettungsdienste bei einem Notfall.
Die gesetzlichen Anforderungen für Feuerwehrpläne können je nach Land und Region variieren. In Deutschland sind die Anforderungen an Feuerwehrpläne hauptsächlich in den Bauordnungen der einzelnen Bundesländer sowie in den Richtlinien und Vorschriften der Berufsfeuerwehren und der Versicherungen festgelegt.

Hier sind einige allgemeine rechtliche Rahmenbedingungen, die die Erstellung und Vorhaltung von Feuerwehrplänen betreffen:

Schnelle Orientierung im Notfall: Feuerwehrpläne bieten der Feuerwehr und anderen Rettungskräften eine detaillierte Übersicht über die Struktur und die Besonderheiten eines Gebäudes. Dies erleichtert das schnelle Auffinden von Zugängen, Rettungswegen, Brandabschnitten, wichtigen technischen Anlagen sowie Standorten von Feuerlösch- und Gefahrstoffen.

Effizienzsteigerung der Einsatzkräfte: Durch die Kenntnis der Gebäudestruktur und der speziellen Gegebenheiten können Einsatzkräfte ihre Rettungs- und Löscharbeiten effizienter und zielgerichteter durchführen. Dies spart wertvolle Zeit, die bei Brand- und Rettungseinsätzen oft entscheidend ist.

Vorschrift gemäß Brandschutzverordnungen: In Deutschland und vielen anderen Ländern sind Feuerwehrpläne durch die jeweiligen Brandschutzverordnungen vorgeschrieben. Diese Regelungen verlangen, dass Gebäudebetreiber aktuelle Feuerwehrpläne erstellen und vorhalten, um die Sicherheit im Gebäude zu gewährleisten und den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

Planung von präventiven Maßnahmen: Feuerwehrpläne helfen nicht nur im Notfall, sondern auch bei der Planung präventiver Maßnahmen. Sie ermöglichen es der Feuerwehr, potenzielle Risiken in einem Gebäude zu identifizieren und Vorschläge für Brandschutzmaßnahmen zu machen.

Dokumentation und Rechtskonformität: Die Bereitstellung von Feuerwehrplänen ist auch Teil der Dokumentationspflicht des Gebäudebetreibers. Sie stellt sicher, dass alle relevanten Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden und das Gebäude den rechtlichen Anforderungen entspricht.

In Deutschland sind diese Anforderungen unter anderem in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), den Bauordnungen der Bundesländer und den spezifischen Brandschutzverordnungen festgelegt. Die Erstellung und regelmäßige Aktualisierung von Feuerwehrplänen ist daher eine grundlegende Maßnahme, um sowohl die Sicherheit der Gebäudenutzer als auch die der Einsatzkräfte bei einem Notfall zu gewährleisten.

Rechtliche Rahmenbedingungen DIN 14095

die die Erstellung und Vorhaltung von Feuerwehrplänen betreffen:

Bauordnungen der Länder: In Deutschland regeln die Landesbauordnungen (LBO) die Anforderungen an den Brandschutz. Diese Vorschriften fordern unter anderem die Erstellung von Rettungs- und Feuerwehrplänen für bestimmte Gebäudetypen, insbesondere bei öffentlichen Gebäuden, Schulen, Krankenhäusern, Verkaufsstätten und größeren Wohnanlagen.

Industriebaurichtlinie: Für Industriebauten gibt es spezielle Richtlinien, die unter anderem Feuerwehrpläne fordern. Diese müssen Informationen wie Lage der Brandschutzeinrichtungen, gefährliche Stoffe und Rettungswege enthalten.

Versammlungsstättenverordnung: Für Gebäude, die als Versammlungsstätten genutzt werden, gibt es spezifische Anforderungen an den Brandschutz, die auch die Erstellung und Aktualisierung von Feuerwehrplänen einschließen.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): Diese Vorschriften fordern Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten, die indirekt auch die Erstellung von Feuerwehrplänen beeinflussen können, da ein effektiver Brandschutz direkt zur Sicherheit am Arbeitsplatz beiträgt.

Sonderbauverordnungen: Für bestimmte Sonderbauten wie Hochhäuser, Krankenhäuser oder Schulen gelten zusätzliche, strengere Brandschutzanforderungen, die oft auch die Bereitstellung detaillierter Feuerwehrpläne beinhalten.

Feuerwehr-und Einsatzpläne (Muster)

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Die DIN 14095 legt fest, welche Informationen Feuerwehrpläne enthalten müssen

wie diese darzustellen sind und welche grafischen Symbole zu verwenden sind.
Die Norm zielt darauf ab, dass die Feuerwehr im Einsatzfall schnell alle notwendigen Informationen über das Gebäude erhält, um effizient und sicher handeln zu können. Wesentlichen Inhalte:
Lage des Objekts, Zugänge und Zufahrten,
Standorte der Feuerlösch- und Brandmeldetechnik
Lage von Rettungswegen, Standorte gefährlicher Stoffe
Wasserentnahmestellen für die Feuerwehr sowie weitere objektspezifische sicherheitsrelevante Informationen.

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