Die Brandschutzordnung legt fest, wer im Brandfall was tut. Sie regelt, wie Brände verhütet werden, wie gemeldet und alarmiert wird, wie das Gebäude geräumt wird und wer welche Aufgaben übernimmt. Ohne diese Festlegungen entscheidet im Ernstfall jeder für sich – und das kostet Zeit, die niemand hat.
Gefordert wird sie an mehreren Stellen: über die Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz, über die Technische Regel ASR A2.2, häufig über den Brandschutznachweis der Baugenehmigung und regelmäßig durch den Sachversicherer. Bei Sonderbauten wie Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Schulen oder Pflegeeinrichtungen ist sie ohnehin Pflicht.
Die DIN 14096 gliedert die Brandschutzordnung in drei Teile. Jeder richtet sich an eine andere Gruppe, und jeder hat eine eigene Form.
Teil A – der Aushang
Eine Seite im Format DIN A4, ausgehängt an gut sichtbaren Stellen im Gebäude. Sie richtet sich an alle Personen, die sich dort aufhalten, auch an Besucher und Fremdfirmen. Inhalt: Brände verhüten, Verhalten im Brandfall, Notruf. Mehr nicht – der Aushang muss in Sekunden erfassbar sein.
Teil B – für Ihre Beschäftigten
Richtet sich an alle, die sich nicht nur vorübergehend im Gebäude aufhalten, aber keine besonderen Brandschutzaufgaben haben. Teil B geht deutlich weiter als der Aushang: Flucht- und Rettungswege, Melde- und Löscheinrichtungen, Verhalten bei Alarm, Sammelplätze. Er wird den Beschäftigten ausgehändigt und in der Unterweisung besprochen.
Teil C – für Personen mit besonderen Aufgaben
Für Brandschutzbeauftragte, Brandschutz- und Evakuierungshelfer, Haustechnik und alle, die im Ernstfall eine definierte Rolle haben. Teil C beschreibt diese Aufgaben konkret – vor dem Brand, während des Brandes und danach.
Im Netz kursieren fertige Brandschutzordnungen zum Herunterladen. Das Problem: Eine Brandschutzordnung beschreibt Ihr Gebäude – Ihre Fluchtwege, Ihre Sammelplätze, Ihre Meldeeinrichtungen, Ihre Zuständigkeiten. Steht darin ein Sammelplatz, den es bei Ihnen nicht gibt, ist das Dokument im Ernstfall wertlos und im Schadenfall ein Problem.
Wir erstellen die Brandschutzordnung deshalb nach einer Begehung vor Ort. Wir sehen uns die baulichen Gegebenheiten an, gleichen sie mit Ihrer Gefährdungsbeurteilung und – falls vorhanden – mit Brandschutznachweis und Flucht- und Rettungsplänen ab und stimmen die Zuständigkeiten mit Ihnen ab. Auf Wunsch liefern wir Flucht- und Rettungspläne sowie die Ausbildung Ihrer Brandschutzhelfer gleich mit, damit alles zueinander passt.
Eine Brandschutzordnung veraltet still. Ein Umbau, eine neue Nutzung, ein verlegter Sammelplatz oder ein Personalwechsel bei den Verantwortlichen – und die Angaben stimmen nicht mehr. Die DIN 14096 sieht deshalb eine regelmäßige Prüfung vor, spätestens alle zwei Jahre. Wir übernehmen diese Prüfung und melden uns, bevor der Termin fällig ist.